Respekt für Grenzen – Null Toleranz bei sexueller Belästigung, Mobbing und weiteren Diskriminierungsformen
Für sexuelle Belästigung, Mobbing und andere Arten von Diskriminierung gibt es in der Wiener Stadtwerke-Gruppe Null Toleranz! Wir arbeiten gleichgestellt zusammen und achten die Grenzen unserer Kolleg*innen in allen Bereichen des Arbeitslebens. Am 16. November 2023 – dem Tag der Toleranz – startete die interne Wiener Stadtwerke-Kampagne “Respekt für Grenzen” mit einem neuen konzernweit einheitlichen Prozess und einer breiten kommunikativen Sensibilisierungs-Kampagne.
Betroffene Personen erhalten seither einfach und schnell die nötige Unterstützung von einer Vertrauensperson ihrer Wahl. Diese ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und kann auch bei der Einleitung eines formellen Beschwerdeprozesses unterstützen. Über ausgewiesene Ansprechpersonen der Beschwerdestelle können Betroffene einen formellen, standardisierten Prozess zur Klärung der belastenden Situation einleiten. Zur Qualitätssicherung wurde für die Vertrauenspersonen und Ansprechpersonen der Beschwerdestelle ein Grundlagentraining, ein Gesprächsführungstraining sowie eine laufende fachliche Supervision (einmal pro Quartal) implementiert. Bedarfsabhängig werden laufend weitere Qualifizierungsmaßnahmen entwickelt.
Die Sensibilisierungs-Kampagne beinhaltet die Themen sexuelle Belästigung, Mobbing und Diskriminierung, die schwerpunktmäßig jeweils für 3 Monate bis November 2024 unter dem durchgängigen Titel “Null Toleranz bei …” bearbeitet werden. Vermittelt wird das Thema über eine zentrale und umfassende Intranetplattform mit allen relevanten Informationen, Plakatserien, Freecards, Newsletter, Beiträgen im Intranet sowie in der Mitarbeiter*innen-Zeitung (rund 25.000 Empfänger*innen), niederschwellige Erklärfilme und weiterführende konzernunternehmensspezifische Formate. Eine Grundsatzerklärung sowie Checkliste für Führungskräfte unterstützen die inhaltliche Verankerung der Themen.
Die Verankerung des Themas im Onboarding-Prozess, in ausgewählten Führungskräfteprogrammen und durch ein (zukünftiges) integriertes Fallmonitoring über die gesamte Gruppe hinweg samt regelmäßiger Reportings an die Entscheidungsträger*innen sowie die Einbettung in das Risikomanagement sichern die nachhaltige Implementierung und Weiterentwicklung.
Die Initiative verfolgt drei Hauptzielsetzungen:
1. Sexuelle Belästigung, Mobbing und weitere Diskriminierungsformen sind in der Wiener Stadtwerke-Gruppe als „Null Toleranz-Themen“ verankert.
2. Die Unterstützungsformen (u.a. Informationen, Prozesse, Ansprechpersonen) für Betroffene in der Arbeitswelt sind niederschwellig, klar, einfach, hilfreich und wirksam.
3. Ressourcenschonendes Arbeiten der Vertrauens- und Ansprechpersonen wird durch die Zusammenführung der Themen und Prozesse ermöglicht.
Als positive Begleitwirkung ist die direkte Relevanz mit Blick auf die European Sustainability Reporting Standards anzuführen, die Unternehmen dazu verpflichten, offenzulegen, welche Konzepte und Prozesse für die Vermeidung und den Umgang mit Fällen von Diskriminierung im Unternehmen vorhanden sind und wie viele Fälle vorliegen.
Besonders innovativ macht die Initiative ihr integrierter Ansatz, infolgedessen die Themen (sexuelle) Belästigung, Mobbing und diverse Diskriminierungsformen mit einer klaren und gleichwertigen Null Toleranz-Haltung versehen und einheitliche Prozesse und Unterstützungsstrukturen über alle Unternehmen der Wiener Stadtwerke-Gruppe hinweg geschaffen werden. Somit soll die “User Experience” für alle Mitarbeiter*innen gleich sein.
Eine zentrale Neuerung ist zudem die Schaffung der Rolle der Vertrauensperson, die nicht der Arbeitgeberin zugeordnet sind und einen eigenen Prozess-Strang hat, über den betroffene Personen in diesen schwierigen Situationen unverbindlich und niederschwellig Hilfe und Orientierung erhalten und auch erste Interventionsschritte erarbeiten können. Damit wird vermieden, dass sich Betroffene mangels Alternativen sofort an Anlaufstellen (Führungskraft, Compliance, …) wenden, die der Arbeitgeberin zuzurechnen sind und somit laut Gleichbehandlungsgesetz ihrer gesetzlichen Fürsorgepflicht nachkommen, Sachverhalte aufklären und Abhilfemaßnahmen setzen müssen – ob die betroffenen Personen das wollen oder nicht. Zusätzlich zu internen Wegen steht Betroffenen eine externe arbeitspsychologische Beratungsstelle als Vertrauensperson zur Verfügung.


